Entsorgung eines alten Gefrierschranks
Wichtig bei der Entsorgung
Innerhalb von Deutschland ist es vonseiten des Gesetzgebers vorgeschrieben, dass Gefriergeräte einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden müssen. Der Hintergrund hierfür ist, dass neben Gefrierschränken ebenfalls Gefriertruhen und Kühlschränke verschiedene, umweltschädliche Stoffe enthalten.
» Mehr InformationenGefrierschränke und -truhen, die ein gewisses Alter aufweisen, weisen oftmals noch umweltschädliche Fluorkohlenwasserstoffe auf. Diese wiederum greifen in Form von Treibhausgasen die Erdatmosphäre an. Aufgrund dessen werden heutzutage auch keinerlei Fluorkohlenwasserstoffe als Kühlmittel verwendet.
Hinweis: Bei der Entsorgung ist generell zu beachten, dass es sich bei Kühlschränken, Gefriertruhen und -schränken sowie bei Gefrierkombigeräten generell um Sondermüll und nicht etwa um Sperrmüll handelt. Dementsprechend müssen derartige Geräte auch als Sondermüll entsorgt werden.
Entsorgung auf dem Recyclinghof
Die Entsorgung des alten Gefrierschranks auf dem für den betreffenden Ort zuständigen Recyclinghof ist für Privatpersonen in der Regel kostenfrei möglich. Dementsprechend handelt es sich hierbei um eine sehr gute Option, um das alte Gerät fach- sowie umweltgerecht zu entsorgen. Allerdings müssen hierfür einige kräftige Hände und ein geeignetes Transportmittel vorhanden sein. In einigen Städten wird aber auch ein kostenfreier Abholservice geboten, sodass das Transportproblem hier ganz einfach gelöst ist. Durch einen kurzen Anruf vor Ort kann schnell in Erfahrung gebracht werden, ob in der „eigenen“ Stadt ein solcher Service geboten wird oder nicht.
» Mehr InformationenTipp: Handelt es sich um ein altes Gefriergerät mit FCKW Treibgas, dann ist es ebenfalls ratsam, vorab auf dem Recyclinghof anzurufen und nachzufragen, ob auch ein solches Gerät dort angenommen wird.
Entsorgung bei Neukauf
In Deutschland sind Händler seit dem Jahre 2016 bereits gesetzlich dazu verpflichtet worden, dass sie beim Kauf eines neuen Gefrierschranks das etwaig vorhandene alte Gerät mitnehmen und fachgerecht entsorgen.
» Mehr InformationenHierbei handelt es sich in der Regel um eine sehr praktische Lösung: Ein neues Gerät wird gekauft und bei Lieferung nimmt der Transporteur auch gleich den alten Gefrierschrank mit. So ist, sozusagen, „alles“ mit einem Aufwand erledigt.
Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass der Transporteur für diesen Service oftmals eine gewisse Pauschale verlangt. Diese ist in der Regel sofort, also bei Lieferung des Neugeräts und Mitnahme des alten Gefrierschranks, in bar fällig. Hierbei handelt es sich gemeinhin jedoch um einen geringen Betrag, der den eigenen Geldbeutel zumeist nicht über die Maßen strapaziert.
Gut zu wissen: Laut der zuständigen EU-Richtlinien sind Händler, deren Unternehmen eine Ladenfläche von mehr als 400 m² aufweist, dazu angewiesen, kleine Elektrogeräte auch dann zurück zu nehmen, wenn kein neues Gerät gekauft wird. Bei größeren Geräten ist der Händler dann zu einer Rücknahme verpflichtet, wenn der Kunde ein neues, gleichwertiges Gerät ersteht. Mittlerweile gehört der Rücknahmeservice bei Neukauf jedoch bereits bei einer Vielzahl an Unternehmen ganz einfach zum Standard.
Vor- und Nachteile der Entsorgung bei Neukauf
- unkompliziert
- schnell
- Lieferung und Mitnahme erfolgt zur selben Zeit
- viele Hersteller nehmen Altgeräte problemlos an
- eventuell ist eine geringe Servicepauschale an den Transporteur zu leisten
Entsorgung bei Onlinehändlern
Der Kauf der verschiedensten Produkte ist schon längst auch äußerst unkompliziert über das Internet möglich. Dies gilt, bei einigen Unternehmen, ebenfalls für die Rücknahme und Entsorgung von Gefrierschränken. Ob der jeweilige Händler diesen Service anbietet, kann in der Regel entweder direkt auf dessen Webseite nachgelesen werden oder es wird eine E-Mail geschickt beziehungsweise dort angerufen. Ob und in welcher Höhe hierfür Kosten anfallen, ist bei dem betreffenden Unternehmen nachzufragen.
» Mehr InformationenAlternative
Handelt es sich beispielsweise um einen Gefrierschrank, der noch einwandfrei funktioniert, der jedoch zugunsten eines größeren oder kleineren Gerätes nicht mehr benötigt wird, dann besteht ebenfalls die Option, das Altgerät privat zu veräußern. Hierfür können zum Beispiel Annoncen in Tageszeitungen oder einer dementsprechenden Online Kleinanzeigen-Rubrik aufgegeben werden.
» Mehr InformationenDort kann man das betreffende Gerät kurz beschreiben und auch gleich eine Preis-Vorstellung angeben. Ebenso ist es denkbar, dass man „Verhandlungsbasis“ dazu schreibt, sodass sich Käufer und Verkäufer erst vor Ort, und nach Sichtung des Geräts, gemeinsam auf einen Preis einigen. Sehr gerne wird hier auch gleich dazu geschrieben, dass der Transport vom Käufer übernommen wird. Dieser kann jedoch natürlich auch vom Verkäufer durchgeführt werden.
Kurze Übersicht der Entsorgungsmöglichkeiten
Variante | Hinweise |
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Recyclinghof |
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Neukauf |
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Bei Onlinehändlern |
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Privater Verkauf |
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Achtung: keine „Entsorgung“ in der Natur
Es ist leider immer wieder zu sehen, dass Gefrierschränke und -truhen sowie ebenfalls Kühlschränke in der Natur „entsorgt“ werden. Die Geräte werden beispielsweise auf einem Waldparkplatz oder auch mitten im Wald, abgestellt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Straftat, die verfolgt wird.
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